WEBVTT

00:00:07.300 --> 00:00:12.717
Das Bundesinstitut für
Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

00:00:12.742 --> 00:00:19.676
bemüht sich, die Internetseite 
herzfroh.loveline.de

00:00:19.701 --> 00:00:22.980
barrierefrei zugänglich zu machen.

00:00:22.980 --> 00:00:25.857
Dies geschieht im 
Einklang mit den Bestimmungen

00:00:25.882 --> 00:00:30.237
des Behindertengleichstellungsgesetz 
des Bundes (BGG)

00:00:30.262 --> 00:00:34.270
und der Barrierefreien-
Informationstechnik-Verordnung

00:00:34.270 --> 00:00:46.757
(BITV 2.0) zur Umsetzung 
der Richtlinie (EU) 2016/1202

00:00:46.782 --> 00:00:50.199
des Europäischen Parlaments 
und des Rates.

00:00:50.339 --> 00:00:56.312
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit 
gilt für die Internetseite

00:00:56.312 --> 00:01:01.280
herzfroh.loveline.de.

00:01:10.025 --> 00:01:14.575
Die Website ist mit den 
Anforderungen an die Barrierefreiheit

00:01:14.600 --> 00:01:27.103
gemäß Web Content Accessibility 
Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)

00:01:27.103 --> 00:01:28.850
technisch konform.

00:01:28.889 --> 00:01:31.750
Alle Prüfschritte 
wurden mit „erfüllt“

00:01:31.750 --> 00:01:34.980
oder „eher erfüllt“ bestanden.

00:01:35.049 --> 00:01:37.740
Die Website wird 
technisch und redaktionell

00:01:37.765 --> 00:01:40.820
kontinuierlich weiter verbessert.

00:01:49.803 --> 00:01:55.643
Diese Erklärung wurde 
am 17.06.2024 erstellt.

00:01:55.643 --> 00:02:01.600
Grundlage dafür sind die 
Bewertungen der Visart GmbH

00:02:01.631 --> 00:02:08.320
in Form einer 
BITV/WCAG-Selbstbewertung.

00:02:17.337 --> 00:02:19.197
Wir bemühen uns sehr,

00:02:19.197 --> 00:02:22.604
die Inhalte dieser Internetseite 
barrierefrei bereitzustellen.

00:02:22.629 --> 00:02:26.895
Du hast noch eine Barriere gefunden?
Melde dich gern bei uns.

00:02:26.920 --> 00:02:29.983
Nutze dazu bitte 
das Feedback-Formular,

00:02:29.983 --> 00:02:36.320
welches du in der Fußzeile 
unter „Barriere melden“ findest.

00:02:36.345 --> 00:02:41.103
Auch kannst du uns 
dort gern schreiben,

00:02:41.128 --> 00:02:45.120
wenn du Fragen zur 
digitalen Barrierefreiheit hast.

00:02:54.000 --> 00:02:57.940
Für den Fall, dass 
öffentliche Stellen des Bundes

00:02:57.965 --> 00:02:59.530
ihren Verpflichtungen aus dem

00:02:59.530 --> 00:03:02.540
Behindertengleichstellungsgesetz 
(BGG)

00:03:02.540 --> 00:03:06.163
auch nach erfolgter 
Rückmeldung nicht nachkommen,

00:03:06.188 --> 00:03:08.020
sieht das BGG ein Verfahren

00:03:08.051 --> 00:03:14.396
durch eine unabhängige 
Schlichtungsstelle vor.

00:03:15.136 --> 00:03:16.898
Die unabhängige Schlichtungsstelle

00:03:16.923 --> 00:03:19.514
ist bei dem Beauftragten 
der Bundesregierung

00:03:19.539 --> 00:03:24.367
für die Belange von Menschen mit 
Behinderungen eingerichtet worden.

00:03:24.521 --> 00:03:34.880
 So sieht es § 16 BGG vor.

00:03:35.016 --> 00:03:40.163
Auf der Internetseite 
www.schlichtungsstelle-bgg.de

00:03:40.188 --> 00:03:48.040
finden Sie alle Informationen zu dem 
kostenlosen Schlichtungsverfahren.

00:03:48.736 --> 00:03:54.080
Hier erreichen Sie 
die Schlichtungsstelle:

