Ab wann ist Sex erlaubt?

  • Das Gesetz will Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen. Dafür gibt es im Gesetz sogenannte Schutzaltersgrenzen.
  • Sex mit einer anderen Person ist ab dem Alter von 14 Jahren in Deutschland erlaubt. Aber nur, wenn beide es wollen. Und niemand dazu gedrängt wird. Sex ist: Geschlechtsverkehr, aber auch zum Beispiel Petting oder Zungenküsse.
  • Sex mit Personen unter 14 Jahren ist also verboten.
  • In manchen Fällen ist es auch verboten, dass Erwachsene Sex mit Personen zwischen 14 und 17 Jahren haben. Zum Beispiel, wenn die erwachsene Person eine Betreuerin oder ein Betreuer oder eine Lehrerin oder ein Lehrer ist.
  • In Wohnheimen dürfen die Betreuerinnen und Betreuer grundsätzlich keinen Sex mit den Bewohnerinnen und Bewohnern haben. Egal wie alt die Bewohnerinnen und Bewohner sind.
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