Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Ungeplant schwanger – Was nun?

Ein Kind zu bekommen, ist eine große Verantwortung. Es gibt vieles zu organisieren und neu zu lernen. Wenn du ungeplant schwanger bist, lass dich auf jeden Fall beraten.

Bist du unsicher, wie du dich entscheiden sollst? Dann hast du sicher viele Fragen und Sorgen. Sprich mit einer vertrauten Person darüber oder lass dich in einer Schwangerschafts-Beratungsstelle beraten. Sie können dich bei deiner Entscheidung unterstützen.

Möchstest du das Kind bekommen, kannst du dich in der Schwangerschaft und bei der Erziehung unterstützen lassen. Das heißt auch Begleitete Elternschaft. Es ist ein Angebot für Eltern mit Lernschwierigkeiten. Dafür kannst du einen Antrag stellen. Wie das geht, kann dir eine Person in einer zuständigen Beratungsstelle sagen.

Möchstest du die Schwangerschaft abbrechen, dann musst du zuerst in eine anerkannte Schwangerschafts-Beratungsstelle gehen. Das steht so im Gesetz. In den ersten 12 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich. Den macht eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt. Nach den 12 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch nur in besonderen Fällen möglich. Das musst du mit deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt besprechen.

INFO: Hier kannst du nach Beratungsstellen suchen

Auf dieser Internetseite findest du eine Beratungsstelle in deiner Nähe:
www.loveline.de/beratungsstellensuche/beratungsstelle-finden

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